Rechtsprechung
ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit
- arbeitsrechtsiegen.de
Nebentätigkeits-Offenbarung in Corona-betroffenem Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nebenjob in Corona-Hotspot-Betrieb verschwiegen: Kündigung wirksam?
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15
Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20
Allerdings ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15 - in diesem Punkt eindeutig.Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerungen des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (vgl. zum Vorstehenden nur wie bereits in der mündlichen Verhandlung und im Hinweisbeschluss angesprochene Entscheidung des BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, Rdn. 24 mit weiteren Zitaten der ständigen Rechtsprechung des Senats).
- ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1733/20
Corona, Covid 19, Verpflichtung zur Offenbarung einer Nebentätigkeit
Auszug aus ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20
Die 3. Kammer des erkennenden Gerichts hat am 02.12.2020 zwei Parallelverfahren (Z. 3 Ca 1733/20 sowie T. 3 Ca 1739/20) entschieden.Der Kläger war vor gut einem Jahr von seinem Arbeitskollegen Z. (3 Ca 1733/20) angesprochen worden, ob er Interesse hätte, sich etwas hinzu zu verdienen.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20
Der große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 27.02.1985 - GS 1/84 - darauf erkannt, dass das Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers im Allgemeinen bis zum Zeitpunkt überwiegt, bis das Arbeitsgericht (d. h. die erste Instanz) die Kündigung für unwirksam erklärt hat, wie hier. - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20
Dabei musste die Anhörung so umfassend sein, dass sich der Betriebsrat ohne weitere Aufklärung ein Bild vom Sachverhalt machen kann (vgl. BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14 mit weiteren Nachweisen der höchstrichterlichen Rechtsprechung). - ArbG Bielefeld, 02.12.2020 - 3 Ca 1739/20
Auszug aus ArbG Bielefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1741/20
Die 3. Kammer des erkennenden Gerichts hat am 02.12.2020 zwei Parallelverfahren (Z. 3 Ca 1733/20 sowie T. 3 Ca 1739/20) entschieden.